Die Gutscheine können einzeln erworben werden. Hierbei gelten immer die AGB sowie gegebenfalls die jeweiligen Aktionsbedingungen.

Ein Gutschein kann in digitaler Form auf einem mobilen Endgerät des Gutschein-Nutzers eingelöst werden.

Die Verfügbarkeit eines Gutscheines (wie oft dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingelöst werden kann) ist immer in der Gutscheinübersicht angegeben. Gutscheine können pro Gutschein-Nutzer jeweils einmal innerhalb des vom Anbieter angegebenen Einlöseintervalls eingelöst werden.

Ab Erwerb des Gutscheines ist dieser einen Monat (30 Tage) gültig. Das Gültigkeitsdatum ist immer auf dem Gutschein vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt das Gutschein-Angebot für den Nutzer.

Nach Erwerb eines Gutscheines kann dieser direkt mobil aufgerufen werden. Zusätzlich erhält der Gutschein-Nutzer eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse, mit der er den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit aufrufen und dann mobil generieren kann.

Das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung in mobiler Version beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.

Für jede Einlösung muss ein separater Gutschein mobil generiert werden.

Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort, sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann. Der digitale Gutschein dient dem Gutschein-Nutzer als Kontrollmöglichkeit, dass die Gutscheinwerte bzw. die auf dem Gutschein angegebenen Nutzungsbedingungen von Gutschein-Anbieter eingehalten werden.

Dem Gutschein-Anbieter muss auf Verlangen ein gültiger Lichtbildausweis von Gutschein- Nutzer vorgezeigt werden, damit der Anbieter die auf dem Gutschein angegebenen Kunden- daten prüfen kann.

Als Nachweis für die Einlösung ist der Gutschein-Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Vorlage zu entwerten. Den mobilen Gutschein kann der Gutschein-Anbieter nach der Einlösung entweder direkt über das mobile Endgerät des Gutschein-Nutzers oder mit der Anbieter-Funktion in der mobile-gutscheine.de-App über ein eigenes mobiles Endgerät entwerten. Der Gutschein-Anbieter erhält eine Entwertungsbestätigung per Mail, welche auch als Nachweis für die Einlösung genutzt werden kann.

Online Shop-Gutscheine müssen laut Vorgabe des Gutschein-Anbieters mit den auf dem Gutschein angegebenen Einlösebedingungen via Internet eingelöst werden.

Die erworbenen Gutscheine und die sich darauf befindlichen Gutschein-Codes sind nicht auf Dritte übertragbar.

Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt bei der Angabe der Stammdaten falsche Angaben zu machen. Die erworbenen Gutscheine sowie die sich darauf befindlichen Codes sind nicht übertragbar.

Auf der Anzeige des Gutschein-Anbieters erkennt der Gutschein-Nutzer, ob vor dem Benutzen des Gutscheines eine Reservierung/Terminvereinbarung erwünscht ist.  Bei telefonischer Absprache muss der Gutschein-Nutzer jedoch nicht mitteilen, dass er einen Gutschein besitzt und der Gutschein-Anbieter darf auch nicht danach fragen.

Bei der Bestellung oder vor Nutzung des Gutschein-Angebotes muss das Service-Personal auf den Gutschein hingewiesen werden. 2-für1-Angebote müssen immer von zwei Personen wahrgenommen werden. Besuchen mehrere Personen den Gutschein-Anbieter, muss das Service-Personal vor Nutzung des Gutscheins erfragen, von welchen Personen das Gutschein-Angebot wahrgenommen wird.

Der mobile Gutschein muss immer auf dem mobilen Endgerät vorgezeigt werden. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen, Tagesrabatten und wöchentlich wiederkehrenden Tagesrabatten sowie Bonusrabattsystemen/-Karten kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste eingelöst werden.

Die Gutscheine haben an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen gesetzlichen Feiertagen bezogen auf den Standort des jeweiligen Gutschein-Anbieters keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien und Ruhetagen des Gutschein-Anbieters.

Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der MobileGutscheine-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, hat der Gutschein für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.

Sollte auf dem Angebot eines teilnehmenden Gutschein-Anbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Online-Angebote können nur auf der angegebenen Website mit dem jeweiligen Code eingelöst werden.

Einem Gutschein-Anbieter ist es unter keinen Umständen gestattet, die Gutscheine anderer Gutschein-Anbieter der VMG mbH einzulösen.

Bei der Einlösung des Gutscheins dürfen dem Gutschein-Nutzer keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität, Service etc. durch den Gutschein-Anbieter entstehen.

Ein Gutschein-Nutzer ist zu keinem Zeitpunkt zur Bekanntgabe seiner persönlichen Daten verpflichtet, um ein Gutschein-Angebot nutzen zu können. Ausgenommen davon sind die auf dem mobilen Gutschein vermerkten personenbezogenen Daten des Gutschein-Nutzers, mit denen der Gutschein-Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.

Alle Gutschein-Nutzer, die bei der Einlösung von Gutscheinen der Kategorie 2-für1-Restaurant, 2für-1-Spezial, 2-für-1-Schnellrestaurant sowie SI, FA, 4für2 beteiligt sind, müssen jeweils mindestens 1 kostenpflichtiges Getränk bestellen (Ausnahme: Menüs, welche bereits ein Getränk beinhalten).

Bei Gutscheinen in den Kategorien 2für1-Restaurant, 2für1-Spezial und 2für1-Schnellrestaurant muss das Service-Personal vor Nutzung des Gutscheins erfragen, ob ein und gegebenenfalls welches Alternativangebot (Single, Family, Friends) wahrgenommen wird (wenn vorhanden).

Gutschein-Angebote für die Gastronomie beziehen sich auf alle Preislisten, auch Sonder-, Aktions-, Tages-, Wochen-, Monats- und Saisonkarten sowie mündliche Empfehlungen.

Bei niedergeschriebenen Ermäßigungen/Aktionen auf die Preislisten, die länger als eine Woche ohne Unterbrechung gelten, muss der Gutschein mit dem rabattierten Preis eingelöst werden. (Ausnahme: Systemgastronomie)

Gutschein-Angebote für Hauptgerichte mit Fleisch oder Fisch (auch vegetarische oder vegane Alternativen) müssen immer eine Beilage enthalten. Weitere Hauptgerichte sind zum Beispiel Pizza, Nudel-, Pfannen-, Salatgerichte und Ähnliches.

Keine Hauptgerichte im Sinne der Regeln sind Buffets, reduzierte Mittagsangebote, Brunch, Suppen, Beilagensalate, Mehr-Personen-Platten, Vorspeisen und Desserts. Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.

Ein Frühstücksangebot besteht üblicherweise aus Backwaren wie Brot, Toastbrot, Brötchen  oder anderem Kleingebäck wie Croissants mit Butter oder Margarine und verschiedenen Aufstrichen wie Marmelade, Honig, Nuss-Nougat-Creme und Belägen wie Wurst, Schinken, Lachs und Käse sowie Quark, einem Frühstücksei oder anderen Eivariationen, Saft, Müsli, Frühstücksflocken, Joghurt oder Obst. Alle Frühstückskomponenten gemäß oben genannter Definition sind Bestandteil des Frühstücksangebotes und dürfen nicht separat berechnet werden, auch wenn sie separat in den Preislisten aufgeführt sind. Wird ausschließlich ein Frühstücksbuffet angeboten, ist der Gutschein darauf einzulösen.

Für Speisen zum Mitnehmen haben die Gutscheine grundsätzlich keine Gültigkeit. (Ausnahme: Kategorie Schnellrestaurants, jeweils beim Gutschein-Anbieter zu erfragen sowie Zusätze Homeservice und Abholung).

Die Gutscheine gelten immer während der aktuellen Öffnungszeiten des Gutschein-Anbieters.